Allgemeine Geschäftsbedingungen des SEA-Man

1. Geltung unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen unserer Kunden

1.1. Unsere Tätigkeiten gegenüber Unternehmern erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1.2. Dem Hinweis auf eigene Geschäftsbedingungen widersprechen wir hiermit ausdrücklich. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen unserer Vertragspartner (im Folgenden: Kunde) sind nur gültig, wenn wir schriftlich ihrer Geltung zustimmen. Wenn unser Kunde damit nicht einverstanden ist, muss er uns unverzüglich schriftlich darauf hinweisen.

2. Vertragsanbahnung und Zustandekommen des Vertrages

2.1. Unsere Angebote sowie Angebote Dritter im Rahmen unserer Vermittlungstätigkeit sind freibleibend und unverbindlich.

2.2. Ein Vertrag kommt auch dann zustande, wenn der Auftrag des Kunden durch uns schriftlich bestätigt wird oder wir mit der Ausführung begonnen haben oder der Dritte aufgrund der Vermittlung mit der Ausführung begonnen hat.

2.3. Soweit Agenturen Aufträge erteilen, kommt der Vertrag, vorbehaltlich anderer schriftlicher Vereinbarungen, mit der Agentur zustande.

2.4. Vorleistungen (einschließlich Kostenvoranschläge, Vorlagen, Dateien, Entwürfe und sonstige Arbeitsmittel, wie Modelle, Illustrationen und ähnliches), die wir im Rahmen eines Angebotes auf Wunsch des Kunden erbringen, können wir dem Kunden in Rechnung stellen, auch wenn es nicht zu einem Vertrag kommt.

2.5. Vorlagen, Dateien, Entwürfe und sonstige Arbeitsmittel, wie Modelle, Illustrationen und ähnliches, die wir erstellen oder erstellen lassen, um die nach dem Vertrag geschuldete Leistung zu erbringen, bleiben in unserem Eigentum und wir behalten hieran die ausschließlichen Nutzungsrechte, sofern sie vom Kunden nicht vergütet werden. Eine Herausgabepflicht besteht nicht. Bei der Erstellung von Software gilt dies auch für den Quellcode und die entsprechende Dokumentation.

3. Vermittlung von Verträgen

3.1. Wir vermitteln auch Verträge mit Dritten (im Folgenden: Leistungserbringer), insbesondere über Werbeleistungen, z. B. über Anzeigen, die Vermietung von Werbeflächen, Leistungen einer Suchmaschine, Online-Werbung und den Erwerb von Nutzungsrechten, z. B. an Fotos. Wir sind nicht verpflichtet, den Kunden zu beraten. Der Kunde muss prüfen, ob die Leistung, die vermittelt werden soll, seinen Wünschen und Bedürfnissen entspricht.

3.2. Der jeweilige Leistungserbringer ist im Vertrag genannt. Es gelten ergänzend jeweils die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Leistungserbringers.

3.3. Soweit für die Vermittlung erforderlich, sind wir berechtigt, Dritten gegenüber als Vertreter des Kunden aufzutreten, insbesondere Verhandlungen zu führen oder Willenserklärungen mit Wirkung für oder gegen den Kunden abzugeben.

3.4. Wir sind berechtigt, die jeweils vereinbarte Leistung anstelle des Leistungserbringers zu erbringen, soweit dies für den Kunden nicht unzumutbar ist.

3.5. Wir sind berechtigt, weitere Vermittler einzuschalten, wenn dies für den Kunden zumutbar ist und dadurch dem Kunden keine weiteren Kosten oder andere belastende Verpflichtungen entstehen.

3.6. Wir sind berechtigt, die Forderungen des jeweiligen Leistungserbringers (auch im eigenen Namen) gegenüber dem Kunden geltend zu machen und für den Leistungserbringer einzuziehen.

3.7. Der Kunde ist verpflichtet, uns unverzüglich über alle Umstände zu informieren, die unsere Vermittlungstätigkeit und/oder die Leistung des Leistungserbringers berühren können.

4. Eigene Leistungen und Leistungsumfang

4.1. Wir sind zu Teilleistungen berechtigt, es sei denn, der Kunde hat hieran kein Interesse.

4.2. Von uns durchgeführte Leistungen sind entgeltpflichtig, z.B. auch Beratungen, Analysen, Reports, Überwachungen, Controlling, Workshops, Schulungen, Planungen und Prüfungen. Fremdkosten sind in unserem Entgelt nicht enthalten.

4.3. Wir übernehmen keine Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit der von uns erarbeiteten und durchgeführten Leistung. Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit trägt der Kunde. Das gilt insbesondere für den Fall, dass die Leistungen und Maßnahmen gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und der speziellen Werberechtsgesetzte verstoßen. Wir werden jedoch auf rechtliche Risiken hinweisen, sofern uns diese bei unserer Tätigkeit bekannt werden.

4.4. Soweit nicht anders vereinbart, wird der Kunde selbst für die Einstellung von Webseiten in das World Wide Web und für die Abrufbarkeit der Webseite über das Internet Sorge tragen. Wir sind weder zur Bereitstellung von Speicherplatz für die Webseite (Hosting) noch zur Beschaffung einer Internet-Domain verpflichtet. Auch die Verschaffung des Zugangs zum Internet (Access-Providing) gehört nicht zu unseren Leistungspflichten. Zu den Leistungspflichten gehören auch nicht Leistungen zur Suchmaschinenoptimierung, weder auf der Website selbst (Onpage-Maßnahmen) noch außerhalb der Website (Offpage-Maßnahmen), es sei denn, derartige Leistungen wurden ausdrücklich vereinbart.

4.5. Soweit nicht anders vereinbart, sind wir nicht verpflichtet, den Kunden über gestalterische Möglichkeiten und über mögliche Funktionalitäten zu beraten, insbesondere nicht über Vor- und Nachteile einzelner gestalterischer und funktionaler Merkmale.

4.6. Soweit nicht anders vereinbart, sind wir nicht zu Pflege und Aktualisierungen verpflichtet.

4.7. Wir sind berechtigt, zur Erfüllung unserer Leistungsverpflichtungen Unterauftragnehmer einzusetzen.

4.8. Wir sind nicht verpflichtet, unsere etwaigen Arbeitsergebnisse nach Übergabe an den Kunden zu speichern oder anderweitig aufzubewahren

4.9. Soweit die Einrichtung eines Google Ads-Kontos Vertragsgegenstand ist, wird für den Kunden ein einzelnes Konto bei Google eingerichtet, das anfangs von uns betreut wird. In dem Google AdWords-Konto können, müssen aber nicht, Sammlungen von Werken (wie z. B. Anzeigen und Ergebnisse von Keyword-Recherchen), Anzeigen, Strukturen und andere unabhängige Elemente enthalten sein. Für die Übergabe ist diese Leistung bereits eingepreist.

4.10. Soweit Vertragsgegenstand eine „Keyword-Recherche“ ist, legen wir nach unserem Ermessen die Keywords im Sinne der vorstehenden Ziffer 4.9. fest. Bei der Keyword-Recherche schulden wir keinen Erfolg, so schulden wir z. B. nicht die Auswahl der bestplatzierten Keywords, die Keywords mit einer bestimmten Relevanz und auch nicht die Keywords, die für einen bestimmten Traffic sorgen. Wir sind berechtigt, die Keyword-Recherche automatisiert, durch Nutzung von Datenbanken und Tools durchzuführen. Es wird keine bestimmte Art und Weise der Recherche geschuldet. Ebenfalls geschuldet wird keine Aktualisierung der Keywords. Wir übernehmen keine Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit der von uns vorgeschlagenen Keywords. Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit trägt der Kunde.

4.11. Soweit wir Beratungsleistungen erbringen, wie z. B. zur Erstellung von Strategien, Maßnahmenplanungen, Budgetplanungen, Social-Media Konzepten, so erfolgen diese auf dienstvertraglicher Basis. Ein Erfolg wird daher von uns nicht geschuldet. Soweit nicht anders vereinbart, obliegt dem Kunden die Projekt- und Erfolgsverantwortung.

5. Preise und Vergütung

5.1. Unsere Preise verstehen sich netto ausschließlich Mehrwertsteuer. Soweit nicht anders angegeben, handelt es sich um Euro-Preise. Alle Entgelte richten sich mangels anderer schriftlicher Vereinbarung nach unserer jeweils gültigen Preis- und Konditionenliste, der jeweils gültigen Preis- und Konditionenliste des Leistungserbringers, den betrieblichen Entgeltsätzen des Leistungserbringers oder unseren betrieblichen Entgeltsätzen zzgl. der Verpackungs- und Versandkosten sowie der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Zeitentgelte sind auch für Reisezeiten zu zahlen. Reisekosten, Spesen, Nebenkosten etc. sind zusätzlich nach unseren betriebsüblichen Sätzen zu vergüten. Künstlersozialabgabe, Gebühren der GEMA oder anderer Verwertungsgesellschaften, Zölle und sonstige, auch nachträgliche Abgaben werden an den Kunden weiterberechnet. Nachforderungen gemäß §§ 32, 32a UrhG trägt der Kunde. Wir sind berechtigt, erstmals nach Ablauf von vier Monaten Entgelte für unsere laufenden oder wiederkehrenden Leistungen, ausgenommen bei Ratenlieferungsverträgen, pro Kalenderjahr jeweils um 2% zu erhöhen.

5.2. Wir haben Anspruch auf Ersatz und Erstattung unserer erforderlichen und nachgewiesenen Aufwendungen und Auslagen, die wir für den Kunden getätigt haben.

5.3. Sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, werden die von uns erbrachten Leistungen auf Stundenhonorarbasis nach Zeitaufwand abgerechnet. Ein Festpreis oder ein Budget muss ausdrücklich vereinbart werden. Sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, ist ein Mehraufwand, insbesondere wegen Änderungs- und Ergänzungswünschen des Kunden, zusätzlich vom Kunden nach Aufwand zu vergüten. Paketpreise können vereinbart werden, sollte ein ein Mehraufwand wie beschrieben auftreten, kann dies über das Stundenhonorar abgerechnet werden.

5.4. Für die Teilnahme an Präsentationen steht uns ein angemessenes Honorar zu, das zumindest den gesamten Personal- und Sachaufwand für die Präsentation sowie die Kosten sämtlicher Fremdleistungen deckt.

6. Nutzungsrechte

6.1. Der Kunde räumt uns sämtliche für die vertragsgegenständliche Nutzung erforderlichen Nutzungsrechte an Urheber-, sowie Leistungsschutzrechten und sonstigen gewerblichen Schutzrechten, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, öffentlichen Zugänglichmachung sowie Bearbeitung, und zwar zeitlich, örtlich und inhaltlich, in dem für die Durchführung des Vertrages erforderlichen Umfang, ein. Die Rechteeinräumung umfasst auch das Recht, die vorgenannten Nutzungsrechte an zur Vertragserfüllung beauftragte Dritte zu übertragen.

6.2. Bei von uns erbrachten Beratungen erhält der Kunde an Arbeitsergebnissen das einfache, zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht, die Arbeitsergebnisse für interne Anwendungen und Zwecke einzusetzen, zu vervielfältigen sowie zu bearbeiten, soweit der Kunde die vereinbarte Vergütung gezahlt hat.

6.3. An von uns dem Kunden vorgestellten Ideen, Konzepten, Entwürfen in Text und/oder Bild, z.B. im Rahmen einer Präsentation, erhält der Kunde keine Nutzungsrechte, solange und soweit der Kunde solche Leistungen nicht in Auftrag gegeben und vergütet hat.

6.4. Eine Rechteeinräumung an den Kunden erfolgt nur in dem ausdrücklich schriftlich vereinbarten Umfang. Die Rechteeinräumung ist stets auf den Zweck des erteilten Auftrages beschränkt; bei zeitlich befristeten Aufträgen über Konzeptionen, Suchmaschinenoptimierungen und vergleichbaren Sachverhalten erfolgt die Rechteeinräumung nur für die Dauer unserer Beauftragung. Nutzungsrechte werden unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung auf den Kunden übertragen. Soweit wir bereits vorher in eine Nutzung des Werkes eingewilligt haben, können wir diese Einwilligung im Falle des Zahlungsverzuges widerrufen. Bei Ende des Nutzungsrechts ist der Kunde verpflichtet, das überlassene Werk einschließlich aller Dokumentationsmaterialien und Kopien zurückzugeben, zu löschen und die Löschung nachzuweisen.

6.5. Alle Rechte an unseren Arbeitsergebnissen, insbesondere die Urheberrechte, die Rechte an Erfindungen sowie technische Schutzrechte, stehen im Verhältnis zum Kunden uns zu. Auch soweit die Arbeitsergebnisse durch Vorgaben oder Mitarbeiter des Kunden entstanden sind. Wir sind nicht verpflichtet, offene Dateien oder Layouts an den Kunden herauszugeben, falls dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Wünscht der Kunde die Herausgabe von offenen Dateien, ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Haben wir dem Kunden offene Dateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit unserer vorherigen Genehmigung geändert werden.

6.6. Wir sind berechtigt, unsere Arbeitsergebnisse, insbesondere Werbemittel zu signieren. Hierzu haben wir auch Anspruch auf Nennung unseres Namens als Urheber in Form eines Vermerks auf jedem von uns erstellten Arbeitsergebnis. Wir dürfen diesen Vermerk selbst anbringen, der Kunde ist nicht berechtigt, ihn ohne unsere Zustimmung zu entfernen. Wir sind berechtigt, die Arbeitsergebnisse jederzeit zu Demonstrationszwecken und als Referenz für unsere Arbeit für Eigenwerbung zu benutzen.

7. Zahlung, Aufrechnung und Zurückbehaltung

7.1. Das vertraglich vereinbarte Entgelt ist, sofern nichts anderes vereinbart ist, im Voraus fällig und vom Kunden zu bezahlen. Anderenfalls ist es sofort nach Übergabe des Kaufgegenstandes, Abnahme des Werkes oder nach Leistung der Dienste fällig. Soweit der Vertrag abgrenzbare Teilleistungen ausweist, sind jeweils nach Erbringung der Teilleistung durch uns Teilzahlungen auf das Gesamtentgelt gemäß dem Anteil der Teilleistung an der Gesamtleistung fällig. Entgelte für unsere laufenden oder wiederkehrenden Leistungen werden jeweils jährlich im Voraus abgerechnet und sind sofort fällig, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist.

7.2. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden sind wir berechtigt, auch während der Vertragslaufzeit und ohne, dass eine Vorauszahlungspflicht vereinbart wurde, unsere weitere Leistungserbringung von der Voraus-zahlung des vertraglich vereinbarten Entgeltes und von dem Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.

7.3. Ein Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur geltend machen, wenn seine Ansprüche entweder unstreitig, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif sind. Gewährleistungsansprüche berechtigen ihn nicht zur Leistungsverweigerung, es sei denn, dass es sich um Mängelrügen handelt, die von uns schriftlich anerkannt wurden.

8. Termine

8.1.Eventuelle Termine sind unverbindlich, soweit sie nicht als verbindlich vereinbart wurden.

9. Untersuchungs- und Rügepflicht / Mängelhaftung

9.1. Der Kunde ist verpflichtet, unsere Lieferungen, Leistungen und Arbeitsergebnisse auf offensichtliche Mängel zu untersuchen. Zu den offensichtlichen Mängeln gehören auch die Fälle, in denen eine andere Lieferung, Leistung oder Arbeitsergebnis oder eine zu geringe Menge geliefert wurde. Offensichtliche Mängel sind bei uns unverzüglich nach Ablieferung oder Zugänglichmachung schriftlich zu rügen. Mängel, die erst später offensichtlich werden, müssen bei uns unverzüglich nach dem Entdecken durch den Kunden gerügt werden. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügeobliegenheit gelten die Lieferungen, Leistungen und Arbeitsergebnisse in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt.

9.2. Soweit ein von uns zu vertretender Mangel vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung eines Ersatzes berechtigt. Bei Dienstleistungen sind wir zur Nachholung der Dienstleistung berechtigt.

9.3. Kann der Mangel nicht innerhalb angemessener Frist beseitigt werden oder ist die Lieferung eines Ersatzes als fehlgeschlagen anzusehen, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Von einem Fehlschlagen ist jedoch erst auszugehen, wenn uns hinreichende Gelegenheit zur Beseitigung des Mangels oder Lieferung eines Ersatzes eingeräumt wurde, ohne dass der vertraglich vereinbarte Erfolg erzielt wurde, wenn die Beseitigung des Mangels oder Lieferung eines Ersatzes unmöglich ist, wenn sie von uns verweigert oder unzumutbar verzögert wird, wenn begründete Zweifel hinsichtlich der Erfolgsaussichten bestehen oder wenn eine Unzumutbarkeit aus sonstigen Gründen vorliegt. Dem Kunden steht das Rücktrittsrecht nur zu, wenn er uns schriftlich nach dem Fehlschlagen eine Nachfrist von zumindest vier Wochen gesetzt hat und diese erfolglos verstrichen ist. Die Beendigung des weiteren Leistungsaustausches (z.B. bei Rücktritt und Schadenersatz) kann nur binnen zwei Wochen nach Fristablauf schriftlich erklärt werden.

9.4. Bei einer unberechtigten Mängelrüge des Kunden, bei der der Kunde das Fehlen eines Mangels mindestens leicht fahrlässig verkannt hat, hat er uns die dadurch verursachten Kosten zu erstatten.

9.5. Ansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren innerhalb eines Jahres ab erstmaliger Ablieferung oder Zugänglichmachung unserer Leistung oder Arbeitsergebnisses. Soweit auf unsere Leistungen und Arbeitsergebnisse die gesetzlichen werkvertraglichen Regelungen anwendbar sind, verjähren die Ansprüche des Kunden wegen eines Mangels innerhalb eines Jahres ab Abnahme.

9.6. Bei Verträgen, die wir zwischen dem Kunden und einem Leistungserbringer vermittelt haben, z.B. einem Verlag oder andern Werbeträger, haften wir nicht für mangelhafte Leistungen des Leistungserbringers.

9.7. Soweit wir Beratungsleistungen erbringen, stehen wir dafür ein, dass wir diese Leistungen mit der verkehrsüblichen Sorgfalt erbringen; wir haften jedoch nicht für das Erreichen eines bestimmten Erfolges.

10. Aufbewahrung und Speicherung

10.1. Vorlagen, Dateien, Texte, Grafiken und sonstige Arbeitsmittel, die von uns erstellt wurden oder, die wir haben erstellen lassen, um die nach dem Vertrag geschuldeten Leistungen zu erbringen, bleiben in unserem Eigentum. Eine Herausgabe oder Aufbewahrungspflicht besteht nicht. Bei der Erstellung von Software gilt dies auch für den Quellcode und die entsprechende Dokumentation.

10.2. Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, sind wir nicht verpflichtet, vom Kunden uns überlassenes Material, wie z. B. Vorlagen, Dateien, Texte oder Grafik zu speichern oder sonst aufzubewahren. Eine Pflicht zur Rückgabe besteht nur, soweit dies ausdrücklich vereinbart wurde.

11. Mitwirkungspflichten und Zusicherungen des Kunden

11.1. Der Kunde stellt uns alle für die Durchführung des Vertrages benötigten Informationen, Inhalte, Daten und Unterlagen unentgeltlich zur Verfügung. Der Kunde sichert zu, dass er bei diesen Inhalten, Daten und Unterlagen über sämtliche Rechte verfügt, die für die vertragliche Nutzung erforderlichen sind, insbesondere, dass er über erforderliche Urheber-, Marken-, Leistungsschutz-, Persönlichkeits- und sonstige Rechte verfügt und sie zum Zwecke der Vertragserfüllung auf uns übertragen kann, und zwar zeitlich, örtlich und inhaltlich, in dem für die Durchführung des Vertrages erforderlichen Umfang.

11.2. Bestehen unsere Leistungen in der Erstellung von Konzepten oder Analysen oder der Unterstützung des Kunden bei der Ausarbeitung von Konzepten oder Analysen, wird der Kunde die notwendigen Mitwirkungen leisten und Maßnahmen zur Umsetzung der Konzepte im Rahmen des wirtschaftlich Angemessenen vornehmen.

11.3. Sofern wir dem Kunden Vorschläge, Entwürfe, Testversionen o. ä. zur Verfügung stellen, wird der Kunde im Rahmen des Zumutbaren eine schnelle und sorgfältige Prüfung vornehmen. Beanstandungen und Änderungswünsche wird der Kunde uns jeweils unverzüglich mitteilen.

12. Freistellung durch den Kunden

Der Kunde stellt uns von Ansprüchen Dritter frei, die durch Rechtsverstöße von durch uns erarbeitete und durchgeführte Leistung oder durch Rechtsverstöße aufgrund von uns vom Kunden zur Verfügung gestellten Material insbesondere gemäß Ziffern 4.10 und 11.1. oder durch vom Kunden vorgeschlagene Keywords, insbesondere aus Rechtsverstößen gegen das Urheberrecht, Wettbewerbsrecht und Markenrecht entstehen und gegen uns geltend gemacht werden. Der Kunde ist verpflichtet, im Falle einer Inanspruchnahme von uns unverzüglich, wahrheitsgemäß und vollständig sämtliche Informationen zur Verfügung zu stellen, die wir für die Prüfung der Ansprüche und die Verteidigung benötigen.

13. Abnahme

Soweit gesetzlich oder vertraglich eine Abnahme vorgesehen ist, ist das Werk binnen zwei Wochen abzunehmen, wenn eine der Vertragsparteien eine förmliche Durchführung der Abnahme verlangt. Dies gilt auch für in sich abgeschlossene Teilleistungen. Wird keine Abnahme verlangt, so gilt die Leistung mit Ablauf von zwei Wochen ab Gefahrübergang als abgenommen. In diesem Fall gelten die bereits vorher angebrachten Mängelrügen als Vorbehalt der Rechte des Kunden bei Mängeln. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

14. Haftung

14.1. Wir haften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Ferner haften wir für die fahrlässige Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut. Im letzten genannten Fall haften wir jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wir haften nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten. Die Haftungsbeschränkung gilt auch für Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen. Für unentgeltlich überlassene Software, z.B. Open Source Software, haften wir nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

14.2. Wir haften, sofern uns kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt, nicht wegen der in Werbemaßnahmen enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden. Ebenso wenig haften wir für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Vertrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen und Entwürfe.

14.3. Bei der Vermittlung haften wir nicht für mangelhafte Leistungen der Leistungsträger, ebenso wenig haften wir bei Schaltaufträgen für die mangelhafte Leistung der Medien (Werbeträger), sofern uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Wir werden aber in diesen Fällen uns ggf. zustehende Schadensersatzansprüche und/oder Gewährleistungsansprüche an den Kunden abtreten.

14.4. Die Haftungsausschlüsse und -begrenzungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

14.5. Soweit Ansprüche nicht nach Ziffer 9 verjähren, verjähren die vertraglichen Haftungsansprüche nach einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht, sofern uns und/oder unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt sowie bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. In diesen Fällen gilt die gesetzliche Verjährungsfrist. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

15. Schriftformerfordernis, Salvatorische Klausel, Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtswahl

15.1. Sämtliche vertraglichen Vereinbarungen sind schriftlich niederzulegen. Das Schriftformerfordernis gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses.

15.2. Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt die Wirksamkeit des jeweiligen Vertrages im Übrigen nicht. Die Vertragspartner verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommt. Gleiches gilt für den Fall einer regelungsbedürftigen Lücke.

15.3. Unsere Verpflichtungen sind in unseren Geschäftsräumen zu erfüllen, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist.15.4. Soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Gerichtsstand Osnabrück.

15.5. Für das Vertragsverhältnis ist deutsches Recht unter Ausschluss des CISG maßgeblich.

Ihr SEA-Man